Kommunen obsiegen in Klagen gegen sorbisches Siedlungsgebiet

Mehrere brandenburgische Gemeinden haben sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zuordnung zum traditionellen sorbischen Siedlungsgebiet gewehrt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hob in vier Fällen die entsprechenden Bescheide des Wissenschaftsministeriums auf. Die Entscheidungen fielen nach mündlichen Verhandlungen am 20. Dezember 2023, wie das Gericht am Dienstag in Cottbus mitteilte. Bereits zuvor hatten mehrere Kommunen vor Gericht Erfolg.

Mit dem Sorben-Wenden-Gesetz waren fast 30 Kommunen und Orte dem angestammten Siedlungsgebiet der slawischsprachigen Minderheit offiziell zugeordnet worden. Damit sind auch Verpflichtungen verbunden. Dazu gehört das Recht, bei Behörden und Verwaltungen die niedersorbische Sprache zu nutzen. Kindern und Jugendlichen muss auf Wunsch das Erlernen der niedersorbischen Sprache möglich gemacht werden. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Brücken und Ortstafeln sowie Hinweisschilder müssen zweisprachig sein.

Konkret hob das Verwaltungsgericht Cottbus Bescheide des Ministeriums in Gemeindeteilen von Felixsee, Schwielochsee, Märkische Heide und Schenkendöbern auf. Zur Begründung hieß es, nach dem Sorben-/Wenden-Gesetz seien diejenigen Gemeindeteile in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Spree-Neiße angestammtes Siedlungsgebiet, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist. Diese Voraussetzungen hätten sich teilweise nicht hinreichend belegen lassen. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.