Erbbau-Zins: Klosterkammer erhöht Pacht in 2.000 Fällen

Auf Erbbau-Berechtigte könnte eine spürbare Belastungen zukommen. Bei etwa 2.000 Verträgen der Klosterkammer Hannover wird der Zins um etwa 25 Prozent erhöht.

Die Klosterkammer Hannover erhöht demnächst den Erbbau-Zins um etwa 25 Prozent (Symbolbild)
Die Klosterkammer Hannover erhöht demnächst den Erbbau-Zins um etwa 25 Prozent (Symbolbild)Imago / blickwinkel

Die Klosterkammer Hannover erhöht in den kommenden Monaten den Erbbau-Zins von etwa 2.000 Verträgen um etwa 25 Prozent. Damit werde die Preissteigerung der vergangenen Jahre nachgeholt, teilte die Klosterkammer in Hannover mit. Eine solche Wertanpassung werde alle fünf oder zehn Jahre vorgenommen, je nach Vertrag. Das bedeutet im Einzelfall, dass auf die Erbbau-Berechtigten spürbare Belastungen zukommen, wie die Kammer vorrechnet: Jemand, der pro Jahr beispielsweise 1.000 Euro für sein Grundstück bezahlt hat, müsse nun mit etwa 1.250 Euro rechnen. Die Klosterkammer Hannover ist nach eigenen Angaben die größte Erbbaurechtsausgeberin Deutschlands.

„Der Vertrag sieht eine regelmäßige Anpassung des Erbbau-Zinses an die inflationsbedingte Preisentwicklung vor“, sagte Matthias Nagel, der Leiter des Abteilung Liegenschaften. Die Klosterkammer ist nach eigenen Angaben mit rund 17.000 Vertragspartnern die größte Erbbaurechts-Ausgeberin in Deutschland. Bei Erbpacht-Verträgen wird ein Grundstück von einem Eigentümer gepachtet, während das darauf stehende Haus den Bewohnern selbst gehört.

Pachterhöhung ist an Inflation gekoppelt

Die Erhöhung der Pacht richtet sich nach Angaben der Klosterkammer nach dem sogenannten Verbraucherpreisindex, der am Kaufkraftverlust (Inflation) des Geldes gemessen und vom Statistischen Bundesamt unabhängig ermittelt werde. Dabei gebe es eine Kappungsgrenze, die auch den Anstieg der Löhne einbeziehe. Der Erbbau-Zins dürfe nicht höher steigen, als sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse positiv verändert haben. Erbbau-Berechtigte seien damit anders als Mieter vor übermäßig hohen Preissteigerungen geschützt.

An Erhöhungen der Erbpacht hatte es immer wieder auch Kritik gegeben. Anfang 2013 hatte der niedersächsische Landtag der Landesbehörde Klosterkammer unter anderem als Reaktion auf Diskussionen um den Umgang mit Erbpachtnehmern ein Beratungsgremium zur Seite gestellt.

Die Klosterkammer erläuterte jetzt ausführlich, warum sie anders als einige Städte ihren Erbbau-Zins nicht senken könne. Als Behörde des Landes Niedersachsen sei sie an die geltende Landeshaushaltsordnung gebunden, hieß es. Die Klosterkammer verwies zudem auf ihren Stiftungszweck und Rechtsverpflichtungen. Mit den Einnahmen sorge sie unter anderem für den Erhalt von Baudenkmälern. Überdies fördere sie Projekte im sozialen, kirchlichen und im Bildungsbereich.