Klare Regeln

Die große Zahl der Missbrauchsfälle in den evangelischen Kirchen ist verstörend. Aber wie lässt sich übergriffiges Verhalten verhindern? Und wie können Betroffene Hilfe finden?

Kirchenrätin Daniela Fricke ist Beauftragte der westfälischen Landeskirche für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und gleichzeitig Ansprechpartnerin für Betroffene. Im Gespräch mit Anke von Legat berichtet sie über den Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt und die Präventionsmaßnahmen der Landeskirche.

Die Zahl der bekannten Missbrauchsfälle in den evangelischen Kirchen ist auf rund 600 gestiegen – wird sie weiter steigen?
Ja, wahrscheinlich. Seit 1950 sind in ganz Deutschland bisher rund 600 Missbrauchsfälle bekannt, und wir müssen damit rechnen, dass es noch mehr werden. Das heißt: Es kommt Licht ins Dunkel. Denn die Tabus, die Betroffene bisher  davon abgehalten haben, das, was sie erlitten haben, erzählen zu können, fallen nach und nach. Das ist, auch wenn’s weh tut, eine positive Entwicklung.
Allerdings ist die Statistik immer mit Vorbehalt zu betrachten, weil wir in den evangelischen Landeskirchen ja keine zentrale Meldepflicht haben. Wenn in einer Gemeinde oder einer diakonischen Einrichtung ein Übergriff bekannt wird, erfahren wir als Landeskirche nicht unbedingt davon.

Ist die Zahl der Fälle in der evangelischen Kirche überdurchschnittlich hoch, verglichen etwa mit Sportvereinen oder ähnlichen Organisationen?
Dazu gibt es bisher keine verlässlichen Untersuchungen. Sie wird wohl etwa so hoch sein wie in vergleichbaren Organisationen und Institutionen. Wie überall, wo es um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene geht, gibt es leider auch bei uns keine hundertprozentige Sicherheit, dass die sexuelle Selbstbestimmung geachtet wird. Dies genau ist unsere Aufgabe, dass Menschen in unserer Kirche vor Verletzungen dieser Selbstbestimmung geschützt sind.

Gibt es Strukturen, die Kirche dafür besonders anfällig machen?
Unsere Stärke ist da gleichzeitig unsere Schwäche: Kirche lebt ja davon, dass wir Raum für Begegnungen schaffen. Es gehört zu unserem Auftrag, dass wir Gottes Nähe zu uns Menschen bezeugen und leben. Gleichzeitig ist das ein Risikopotenzial, weil diese Nähe von Täterinnen und Tätern für ihre Zwecke missbraucht werden kann.

Wie kann man vorbeugen, damit es gar nicht erst zu Übergriffen kommt?
Wir müssen genau klären, was professionelle Nähe ist – nämlich eine Haltung, die Menschen zeigt: Hier bist du geschützt, hier kannst du dich öffnen, – und wo diese professionelle Grenze überschritten wird. Dafür werden unsere Mitarbeitenden zunehmend sensibel, und dazu schulen wir unter anderem in allen kirchlichen Arbeitsbereichen. Fatal wäre es allerdings, wenn wir aus lauter Angst vor möglichem Fehlverhalten gar keine Nähe mehr zuließen; wenn etwa Gemeinden keine Jugendfreizeiten mehr anböten oder Kitas keine männlichen Erzieher mehr einstellten, weil so etwas wie ein Generalverdacht entsteht. Gerade darum sind klare Regeln so wichtig.

Sie sind für Betroffene die Ansprechpartnerin der westfälischen Landeskirche. Wie können Sie ganz konkret helfen?
Das ist unterschiedlich und hängt ganz von den Bedürfnissen der jeweiligen Menschen ab. Wenn jemand mir von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung berichten möchte, verabreden wir zunächst: Das kann unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses passieren; ich bin dann nicht dazu verpflichtet, weitere Schritte einzuleiten oder eine Straftat anzuzeigen, wenn ich davon erfahre. Manchen Opfern erleichtert das das Reden: Sie möchten erst einmal erzählen und ernst genommen werden.
In einem zweiten Schritt kann ich dann zusammen mit der Person überlegen, welche Unterstützung wir anbieten können. Da arbeite ich unter anderem eng mit Birgit Pfeifer von der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung der Diakonie RWL zusammen.

Und was tun Sie, wenn Betroffene gegen einen Täter oder eine Täterin juristisch vorgehen möchten?
Auch das hängt ganz von der Situation ab. Wir übernehmen zum Beispiel die Kosten für ein Vorgespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt, damit die betroffene Person weiß, was bei einem staatlichen oder kirchlichen Verfahren auf sie zukäme. Als Arbeitgeberin haben wir unter Umständen ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn es sich um Pfarrerinnen, Pfarrer oder Kirchenbeamte handelt, Bei Angestellten kommen arbeitsrechtliche Schritte in Betracht. Wenn ehrenamtlich Mitarbeitende beschuldigt werden, schauen wir, wer für den Bereich verantwortlich ist und wie wir dort weiter vorgehen können.
Natürlich erstatten wir auch Anzeige, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wichtig ist, dass wir solche Fälle nicht intern regeln, sondern für größtmögliche Transparenz sorgen. Und wichtig ist natürlich auch, dass die beschuldigte Person bei hinreichendem Tatverdacht sofort vom Dienst freigestellt wird.

Von Betroffenen gab es Klagen, dass es schwierig ist, den richtigen Ansprechpartner zu finden …
Das kann sein, weil es in unserer presbyterial-synodalen Struktur viele verschiedene Verantwortungsebenen gibt, von der Gemeinde über den Kirchenkreis oder Ämter und Werke bis hin zur Landeskirche. Ich versuche aber immer Menschen, die sich an mich wenden, direkt an den richtigen Ansprechpartner weitervermitteln. Wir müssen einfach dafür sorgen, dass Betroffene sich gut unterstützt und beraten wissen. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Internet zu finden, und wir veröffentlichen sie auch auf anderen Wegen immer wieder.

Was wird die westfälische Kirche unternehmen, um Menschen besser vor sexualisierten Übergriffen zu schützen?
Wir  sind dabei, das gesamte Spektrum der Prävention und Intervention weiterzuentwickeln. Dazu gehört zum einen die schon erwähnte Schulung von Mitarbeitenden und ein Verhaltenskodex, der für alle professionellen Beziehungen gilt.
 Zum anderen werden wir verbindliche Verfahren einführen, damit jeder weiß, was in welchem Fall zu tun ist, welche Ansprechpersonen es gibt und so weiter. Vieles davon haben wir schon seit Jahren installiert, aber es fehlen noch die verbindlichen Standards. Die Landessynode 2020 wird dazu voraussichtlich ein Kirchengesetz beschließen. Und wir müssen unsere Haltung zum Thema insgesamt einüben. Das voranzubringen, gehört zu meinen Aufgaben in den nächsten Jahren.