Kirchenverwaltung

Geht es in einer katholischen Pfarrei in Bayern um Geld oder Personal, ist die Kirchenverwaltung gefragt – ein Gremium, das alle sechs Jahre demokratisch gewählt wird. Am kommenden Sonntag ist es wieder so weit. Für die Wahl aufstellen lassen kann sich jeder katholische Christ ab 18 Jahren, der in der entsprechenden Pfarrei wohnt. In Bayern gab es zum Jahresende 2023 insgesamt 3.936 Pfarreien.

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftungen nach innen und außen sowie in rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Unterhalt und die Ausstattung von Gebäuden, sie beschließt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss. Außerdem ist sie für Angestellte zuständig, etwa Mesner, Hausmeister, Kirchenmusiker und Erzieher im Kindergarten.

Die Mehrheitsbeschlüsse der Kirchenverwaltung sind für den Pfarrer, der für gewöhnlich ihr Vorsitzender ist, verbindlich. Nur bei einem Patt gibt seine Stimme den Ausschlag. In Schadensfällen haften die Mitglieder für grob fahrlässig gefällte Entscheidungen. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihren Reihen außerdem einen Kirchenpfleger, der sich um die Kassen- und Rechnungsführung zu kümmern hat.

Neben dem Pfarrer besteht eine Kirchenverwaltung je nach Größe der Gemeinde aus vier bis acht Personen. Zudem kann das Gremium auf Vorschlag seines Vorstandes bis zu zwei weitere Mitglieder aus den wählbaren Angehörigen der Kirchengemeinde berufen. Wo sich nicht genügend Kandidaten finden, können Kirchengemeinden bis zu 2.000 Katholiken beim Bistum beantragen, dass nur zwei Mitglieder gewählt werden. Größere Gemeinden benötigen dafür eine Ausnahmegenehmigung vom Bischof.