Kirchenpräsident: Grundgesetz machte Menschenwürde zum Maßstab

75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, die Bedeutung der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland betont. „Im Zentrum des Grundgesetzes stehen die Menschenwürde und die Menschenrechte“, erklärte er im Vorfeld des Jahrestages am Dienstag in Darmstadt. „Das Grundgesetz damit zu beginnen, war und ist wegweisend – für das staatliche Handeln und das Handeln aller Menschen in unserem Land.“

Von der Verfassung der Bundesrepublik sei eine positive, friedensstiftende Kraft ausgegangen. Alle politischen Entscheidungen müssten sich an dem Maßstab messen lassen, dass sie nicht gegen Menschenwürde und Menschenrechte verstoßen. Das Grundgesetz-Jubiläum sei auch ein guter Anlass, sich daran zu erinnern, wie wichtig es sei, sich für Grundwerte, Demokratie und Freiheit einzusetzen.

Lobende Worte fand der Kirchenpräsident auch für die vom Grundgesetz vorgesehene Rolle der Kirchen im Land. Zwar sei in der Verfassung die Trennung von Staat und Kirche verankert. „Zugleich wird darauf gesetzt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Staat zusammenarbeiten“, erklärte Jung. „Diese Kooperation hat sich in den vergangenen 75 Jahren sehr bewährt.“ Die Kirche sehe sich in der Pflicht, das Gemeinwesen mitzugestalten.

Das Grundgesetz war genau vier Jahre nach der Kapitulation des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet und im Anschluss von den westdeutschen Länderparlamenten mit Ausnahme des bayerischen Landtages verabschiedet worden. Bei einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates wurde es am 23. Mai 1949 offiziell verkündet und trat um Mitternacht mit Beginn des folgenden Tages in Kraft.