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Kirchenkreis an der Ruhr: Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nicht praktikabel

Die Flüchtlingsreferentin des Evangelischen Kirchenkreises an der Ruhr, Saskia Trittmann, hat die Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kritisiert geübt. Der von dem Gesetz angestrebte „Spurwechsel“ eines Flüchtlings zur Fachkraft sei in der Praxis mit so hohen Hürden verbunden, dass er kaum möglich sei, erklärte Trittmann am Rande der jüngsten Kreissynode. Das Parlament des Kirchenkreises befasste sich schwerpunktmäßig mit der Arbeit für und mit Geflüchteten.

Als Hindernis, das einer Anerkennung als Fachkraft im Wege stehe, nannte Trittmann, dass amtlich beglaubigte Übersetzungen von Abschlüssen im Herkunftsland vorgelegt werden müssten. Die eigene Identität sei nachzuweisen, ebenso Sprachkenntnisse. Außerdem müsse ein Arbeitsvertrag vorliegen.

Nachdem eine Zentrale Unterbringungseinrichtung in Mülheim-Raadt angesiedelt wurde, verzeichnet das Flüchtlingsreferat des Kirchenkreises einen deutlichen Mehrbedarf an Beratung. Derzeit kümmert es sich um etwa 1.300 Menschen.

Im Kirchenasyl sieht die Flüchtlingsreferentin eine besondere Chance. „Die komplexen persönlichen Fallkonstellationen der Geflüchteten bewirken oft große persönliche Härten“, sagte Trittmann. „Das Kirchenasyl gibt uns die Chance, solche Härtefälle abzufedern und Geflüchteten in schwierigen Konstellationen zu Zeit und Ruhe zur Klärung ihres Falles zu verhelfen.“