Kirchengesetz soll vor sexuellem Missbrauch schützen

Mitarbeiter müssen eine „Balance von Nähe und Distanz“ wahren. Bischöfin Kirsten Fehrs bezeichnet die geplante Regelung als „Meilenstein“.

Ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat die Nordkirche beschlossen
Ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat die Nordkirche beschlossenRoman Bodnarchuk / Fotolia

Lübeck-Travemünde. Mit einem Präventionsgesetz will die Nordkirche als erste evangelische Landeskirche Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Künftig soll sich eine eigene Fachstelle der Prävention widmen. Gesetzlich festgelegt ist ein "Abstinenzgebot": Danach haben kirchliche Mitarbeiter eine "professionelle Balance von Nähe und Distanz" zu wahren. Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs sprach auf der Landessynode in Lübeck-Travemünde von einem "Meilenstein". 
Bereits im Oktober 2014 hatte die Nordkirche als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in Ahrensburg bei Hamburg einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt. So wurden eine Arbeitsstelle für sexualisierte Gewalt, eine Beschwerdestelle und ein Kriseninterventions-Team eingerichtet. Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit müssen inzwischen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Was unter "sexualisierte Gewalt" fällt

Das Gesetz sei Ergebnis einer "bewegten Lerngeschichte" der Nordkirche, sagte Bischöfin Fehrs. Es sei für viele Menschen auch eine lange Leidensgeschichte gewesen. Fälle von sexuellem Missbrauch seien nicht auf Ahrensburg beschränkt gewesen.
Das Präventionsgesetz betrifft nicht nur strafbare sexuelle Handlungen. Auch sexuelle Belästigungen, sexistische Beschimpfungen und aufgedrängte Küsse fallen unter den Begriff "sexualisierte Gewalt". Mitarbeiter, die von einem Vorfall erfahren, müssen dies den zuständigen Beauftragten der Einrichtung melden. Neben Kindern und Jugendlichen sollen auch alle Menschen geschützt werden, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. 

Gesetz ist "unvollkommen"

Gefördert werden solle "eine Kultur des Respekts und der grenzachtenden Kommunikation", heißt es im Gesetz. Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich müssen sich mit einer Selbstverpflichtungserklärung mit dem Thema auseinandersetzen. Die neuen Regelungen sollen auch für diakonische Einrichtungen gelten. 
Der Jurist Henning von Wedel, Mitglied der Kirchenleitung, räumte ein, dass das Gesetz unvollkommen sei. Es gebe dafür kein Vorbild. Letztendlich gehe es um einen selbstverständlichen Umgang in kirchlichen Einrichtungen. Dies müsse aber immer neu ins Bewusstsein gehoben werden. Endgültig abgestimmt wird über das Gesetz am Sonnaben, 3. März. (epd)