Der Gottesdienst bei der Eheschließung von homosexuellen Paaren sollte in der württembergischen Landeskirche zur “Trauung” werden – per Kirchengesetz. Der Entwurf ist aber gescheitert – zur Enttäuschung der Synodalpräsidentin.
Überraschung in der württembergischen evangelischen Landeskirche: Dort sollte der Gottesdienst bei der Eheschließung für homosexuelle Paare künftig zur “Trauung” werden. Daraus wird nun nichts, wie die Landeskirche am Freitag mitteilte. Der Entwurf eines kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Gottesdienstes “anlässlich der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare” habe die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Landessynode knapp verfehlt.
Änderungen hätten den Gottesdienst anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts betroffen. “Es wären dann in allen Fällen Trauungen gewesen”, erläuterte die Landeskirche.
Die “sehr hohe Anforderung einer Zweidrittelmehrheit” für diesen Gesetzesentwurf wurde allerdings nur knapp verfehlt. Der Entwurf wurde den Angaben zufolge bei 89 abgegebenen Stimmen mit 56 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Notwendig wären mindestens 60 Ja-Stimmen gewesen.
Synodalpräsidentin Sabine Foth kommentierte das Scheitern des Gesetzentwurfs mit den Worten: “Als Christinnen und Christen haben wir ein gemeinsames Fundament. Lassen Sie uns das bei aller Enttäuschung nicht vergessen.”
Seit Donnerstag und noch bis Samstag tagt die Landessynode – also das Kirchenparlament der Landeskirche – im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof in Stuttgart.