Kirchenasyl-AG: Bayerisches Urteil bestätigt Praxis

Berlin – Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ sieht die Praxis in den Kirchengemeinden zum Schutz von Flüchtlingen vor Abschiebung durch ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts gestärkt. Das OLG hatte zuvor zwar den Freispruch eines Nigerianers bestätigt, der in einem Kirchenasyl im bayerischen Freising auf einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hoffte und wegen illegalen Aufenthalts angeklagt wurde. Zugleich betonte das Gericht, das Kirchen­asyl schütze grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung und „verbietet dem Staat kein Handeln“.
Die Vorstandsvorsitzende Dietlind Jochims sagte, es sei unumstritten, dass das Kirchenasyl kein anerkanntes Rechtsinstitut sei. „Aber das Gericht stellt klar, dass es trotzdem Gründe gibt, warum es als nicht strafbar zu bewerten ist.“ Zudem habe das OLG betont, wie wichtig die Kommunikation mit den Behörden im Fall eines Kirchenasyls sei. „2015 wurde dazu ein Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart. Kirchen und Bundesamt sprechen seitdem regelmäßig über diese Verabredungen“, betonte die Pastorin der evangelischen Nordkirche. epd/UK