Kirche unzufrieden mit Regelung zur Kita-Finanzierung

Eine nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen Kommunalverbänden, Kirchen und anderen freien Trägern geschlossene Übergangsvereinbarung zur Refinanzierung der Kindergarten-Arbeit sorgt weiter für Diskussionen. Die Evangelische Kirche der Pfalz und ihre Diakonie zeigen sich unzufrieden mit dem erzielten Ergebnis. Die nur bis 31. Dezember geltende Regelung zwischen Kommunen und freien Trägern sei „nicht ausreichend“, sagte der Diakoniedezernent Markus Jäckle in Speyer dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine Refinanzierung kirchlich getragener Kitas über einen längeren Zeitraum von etwa sechs bis acht Jahren sei nötig.

In der Übergangslösung sei etwa der Trägeranteil der Kirchen nicht festgeschrieben, kritisierte Oberkirchenrat Jäckle. Das Problem bleibe bestehen, dass weder die klammen Kommunen noch die Evangelische Kirche der Pfalz mehr Geld in die Kitas einbringen könnten. Die Kitas als wichtige Orte der religiösen Sozialisierung lägen den Kirchen besonders am Herzen, sagte der Diakoniedezernent: „Wir wollen in einer pluralen Gesellschaft diesen Auftrag weiter wahrnehmen.“ Aufgrund rückläufiger Kirchensteuereinahmen könnten nicht mehr so viele Eigenmittel wie früher in die Arbeit fließen.

Auch der pfälzische Diakoniepfarrer Albrecht Bähr pochte auf eine dauerhafte Lösung zur Refinanzierung der Kita-Arbeit. „Es wird weitere harte Verhandlungen geben“, kündigte Bähr an, der auch Sprecher der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz ist.

Kita-Träger und kommunale Spitzenverbände hatten zuvor nach über dreijährigen zähen Verhandlungen eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Umfang der Kita-Finanzierung rückwirkend für einen Zeitraum ab Juli 2021 regelt und bis Ende 2024 durch eine dauerhafte Rahmenvereinbarung ersetzt werden soll. Im Sommer 2021 war die umstrittene Novelle des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes in Kraft getreten, die keine Vorgaben zur Höhe der Zuschüsse mehr enthielt.

Zwar erhielten die Kirchen und andere Träger auch in der Vergangenheit bereits einen Großteil der Personalkosten erstattet, da die Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kommunen ist. Trotzdem flossen jährlich Millionenbeträge aus den Kirchensteuern in die Einrichtungen – etwa für den Gebäudeunterhalt oder für Verwaltungskosten. Auf 20 Millionen Euro belief sich allein der jährliche Eigenanteil der pfälzischen Landeskirche. Die Kirchen hatten immer gefordert, alle Kosten in den Blick zu nehmen und davon einen angemessenen Eigenanteil abzuziehen. Nach der provisorischen Vereinbarung werden den kirchlichen Trägern nun zunächst 102,5 Prozent der Personalkosten erstattet.

„Die Übergangsvereinbarung ist ein erster Schritt in Richtung der gesetzlich geforderten Rahmenvereinbarung“, teilte Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, dem epd mit. Er sprach von einem „immensen Kraftakt“ für Kommunen und Träger: „Die lange Verhandlungsdauer zeigt, wie schwierig die Finanzlage auf beiden Seiten ist.“ Er appellierte an die Mainzer Landesregierung, für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Die vom Land festgelegten hohen Betreuungsstandards verhinderten oftmals die Schaffung neuer Kita-Plätze und seien für die Beteiligten nicht finanzierbar.