Deutlich mehr Geld: Das Erzbistum Köln erhöht seine freiwillige Zahlung an die Missbrauchsbetroffene Melanie F. von 70.000 auf 360.000 Euro. Dennoch kämpft sie vor Gericht weiter für ein Schmerzensgeld.
Nach ihrer verlorenen Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln hat die Missbrauchsbetroffene Melanie F. eine zusätzliche freiwillige Zahlung der Kirche in sechsstelliger Höhe erhalten. Die bereits vor drei Jahren geleistete Summe von 70.000 Euro in Anerkennung des Leids wurde um 290.000 Euro auf insgesamt 360.000 Euro erhöht. Einen entsprechenden Bericht des “Bonner General-Anzeigers” bestätigte Anwalt Eberhard Luetjohann am Mittwochabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dennoch kämpfe seine Mandantin in einem Berufungsverfahren weiterhin für ein Schmerzensgeld von mindestens 830.000 Euro.
F. war als Mädchen über Jahre von dem zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priester U. missbraucht worden, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Das Landgericht Köln wies im Juli die Schmerzensgeldklage mit der Begründung zurück, dass eine Amtshaftung des Erzbistums nicht infrage komme. Denn U. habe die Taten nicht im Amt, sondern als Privatmann begangen. Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus, da Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln keine Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt hätten.
Über die Höhe der freiwilligen Zahlungen der katholischen Bistümer in Deutschland an Missbrauchsopfer bestimmt die 2021 eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Sie orientiert sich nach Kirchenangaben an gerichtlichen Schmerzensgeldern und reagiert dabei auf die aktuelle Rechtsprechung. 2023 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass das Erzbistum Köln einem früheren Messdiener 300.000 Euro zahlen muss – das bis dahin höchste Schmerzensgeld für ein Missbrauchsopfer in der Kirche. Melanie F. hatte laut Zeitungsbericht gegen die erste Zahlung von 70.000 Euro Widerspruch bei der UKA eingelegt und daraufhin weitere 290.000 Euro zugesprochen bekommen.
Luetjohann sagte, dass die Anerkennungszahlung kein Schmerzensgeld sei. Er sprach von “einer Art Schenkung”. Anders als bei einem Gerichtsprozess verlangt die kirchliche Kommission keine Beweise, sondern prüft nur, wie plausibel die Schilderungen von Betroffenen sind.