Kirche als bekennende Kirche
Das Kirchenleitungsgremium entscheidet über Neufassung der Wahlordnung und der Lebensordnung. Schwerpunktthema: „Bekenntnis von Belhar“.
HORN-BAD MEINBERG – Schwerpunkt der Lippischen Landessynode, die am 14. Juni in Horn-Bad Meinberg tagt, ist das Thema „Kirche als bekennende Kirche – Der Beitrag des Bekenntnisses von Belhar“. Diskutiert wird, ob in der Verfassung der Lippischen Landeskirche ein Bezug auf das Bekenntnis aus dem Jahr 1986 aufgenommen werden soll, das in der Zeit der Apartheid in der lippischen Partnerkirche „Uniting Reformed Church in Southern Africa (URCSA)“ entstanden ist. Berührt würden dadurch unter anderem Fragen nach dem erstarkenden Antisemitismus und Rechtsextremismus sowie mit den drängenden Fragen nach der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft und in dieser Welt, wie die Lippische Landeskirche mitteilte.
Im Zukunftsprozess „Kirche in Lippe – auf dem Weg bis 2030“ wird es einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Ergebnisse des Diskussionsprozesses geben. Im Mittelpunkt stünden dabei die „Erprobungsräume“, zum Beispiel in den Bereichen regionale Zusammenarbeit, Multiprofessionalität, Diakonie, Kirchenmusik oder auch Kommunikation, hieß es.
In einer Beschlussvorlage über das Kirchengesetz zur Änderung der Ordnung über das Leben in der Gemeinde (Lebensordnung) wird den Synodalen unter anderem vorgeschlagen, keinen Unterschied mehr zu machen zwischen einer „Trauung“ und einem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ (etwa bei konfessionsverschiedenen Paaren oder auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren).
Ein weiterer Beschlussvorschlag betrifft die Neufassung des Kirchengesetzes über die Wahlen zu den Kirchenvorständen. Der Ablauf und vor allem die Akzeptanz der Kirchenvorstandswahlen stehen in der Diskussion. Dies gilt für die Wahlbeteiligung sowie für die Suche und Gewinnung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch für die Organisation der Wahlen vor Ort.
Das geänderte Wahlrecht sieht unter anderem vor, dass zur Vereinfachung der Organisation in den Kirchengemeinden Wählerverzeichnisse künftig nur noch in den Gemeinden erstellt und ausgelegt werden, in denen es tatsächlich zu einer Wahlhandlung kommt. Künftig soll es außerdem die Möglichkeit der Gemeindeversammlung zur Eröffnung des Wahlverfahrens geben, um so der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, sich aktiv zu informieren und möglicherweise schon Kandidatinnen und Kandidaten zu finden.
Die Landessynode ist das höchste Leitungsgremium der Landeskirche mit rund 159 000 Mitgliedern in insgesamt 69 Kirchengemeinden. An der Spitze der Landeskirche steht seit 2014 Landessuperintendent Dietmar Arends. UK