Wenn Polizistinnen und Polizisten sich mit Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern auseinandersetzen müssen, erhalten sie ab Januar 2024 im Saarland eine Erschwerniszulage von 150 Euro. „Die Polizistinnen und Polizisten, die sich mit dieser Thematik befassen, sind enormen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt“, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD) am Freitag in Saarbrücken. „Hinzu kommt noch der zeitliche Druck, Daten schnellstmöglich auszuwerten, um aktuell stattfindenden Missbrauch zu entdecken und zu stoppen.“
Neben den 150 Euro bekommen die Beamtinnen und Beamten den Angaben zufolge auch einen Anspruch auf Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen pro Kalenderjahr. „Mangels einer tarifvertraglichen Rechtsgrundlage ist derzeit für die Tarifbeschäftigten die Inanspruchnahme der Zulage und des Zusatzurlaubs nicht möglich“, teilte das Innenministerium mit. „Das Saarland wird sich aber innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder dafür einsetzen, damit auch die Tarifbeschäftigten von der Regelung profitieren können.“