Kinderpornografie: Weiterleitung als Warnung wird nicht mehr bestraft

Die Mindeststrafen für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern werden wieder gesenkt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz. Mit der gegenwärtigen Rechtslage machten sich beispielsweise auch Eltern, Lehrer und Mitschülerinnen strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Bilder teilen oder auf dem Handy sichern, um Taten zu verhindern, zu beenden oder aufzuklären.

Ermittlungsbehörden und Gerichte haben künftig wieder die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt. Für den Besitz und Erwerb von Missbrauchsdarstellungen gibt es künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug, für die Verbreitung der Bilder und Filme sechs Monate.

Bisher gelten Mindestfreiheitsstrafen von einem Jahr. Damit ist bei jedem Fall von einem Verbrechen auszugehen. Verfahren können dann nicht eingestellt werden. Das Gesetz reagiert auf Kritik aus der Praxis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. An der Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis für Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen wird festgehalten.