Kinderpornografie: Regierung will Mindeststrafen senken

Die Bundesregierung schlägt vor, Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken. Laut dem Regierungsentwurf, der dem „Tagesspiegel“ (Mittwoch) vorliegt, soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.

2021 hatte der Bundestag die Strafen in diesem Bereich deutlich verschärft. Jetzt reagiert die Bundesregierung auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafen in Einzelfällen nicht mehr gewährt sehen. Wichtig ist die Reform laut Begründung der Regierung vor allem für Eltern und Lehrern älterer Kinder, „die kinderpornographisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren“, heißt es im Entwurf.

In diesen Fällen müsse auch auf die jugendlichen Täter „angemessen und mit der gebotenen Flexibilität“ eingegangen werden. In der Regel würden sie nicht agieren, „um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen“, sondern aus „Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben“.

Die Verschärfung der Strafrechtsreform 2021 bleibt dennoch erhalten. Vor 2021 konnten Täterinnen und Täter mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe für den Besitz, Erwerb oder die Verbreitung kinderpornographischen Materials bestraft werden, seitdem sind es 10 Jahre. Weil nun weniger schwere Fälle wieder als Vergehen eingestuft werden können, ist zudem laut Regierung die Priorisierung dringender Fälle wieder möglich. Der Entwurf soll am heutigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.