Brandenburgs Landesregierung will die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken. Das Kabinett habe einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, teilte das Jugendministerium am Mittwoch in Potsdam mit. Darin werde unter anderem die Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz geregelt. Darüber hinaus sollen Beteiligungsrechte ausgeweitet werden.
Der Entwurf sieht den Angaben zufolge eine Stärkung der Informations-, Anhörungs- und Beschwerderechte von Betroffenen und ihren Familien etwa gegenüber Jugendämtern vor. Auch in Schulen und Organisationen müssten demnach Schutzkonzepte erarbeitet werden.
Zur Förderung der Inklusion sollen die Angebote der Jugendhilfe für alle jungen Menschen zugänglich werden, von der Kita über die Hilfen zur Erziehung bis zur Jugendarbeit. Ähnlich wie es das Schulgesetz für Schulen regelt, sollen Einrichtungen der Jugendhilfe einen klaren Rahmen und festgelegte Möglichkeiten erhalten, um auf extremistische Aussagen, Haltungen und Handlungen angemessen und altersgerecht reagieren zu können.
In dem geplanten Gesetz heißt es ferner, dass es sich bei Schulsozialarbeit um eine Aufgabe innerhalb der Jugendhilfeleistung handelt. Damit fällt diese nicht in die Verantwortung der Schulen.
Der Landes-Kinder- und Jugendausschuss soll darüber hinaus Beschlussrechte erhalten. Bisher sei er lediglich ein beratendes Gremium, hieß es. Nach Angaben von Jugendminister Steffen Freiberg (SPD) waren 1.000 junge Menschen an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt.