In Kiel haben bislang rund 211 Personen ihren Geschlechtseintrag auf Grundlage des zum 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes geändert. Es hat 90 Wechsel hin zum männlichen und 55 Wechsel hin zum weiblichen Geschlecht gegeben, wie die Stadt dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. 66 Menschen haben sich für den Wechsel hin zum diversen Geschlecht oder die Streichung des Geschlechtseintrag erklärt. Ablehnungen habe es nicht gegeben.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.