Kein Wahlrecht ab 16 Jahren in Rheinland-Pfalz

Die Initiative der Mainzer Ampelregierung ist gescheitert – an den Gegenstimmen der Opposition. Die Vertretung der Schülerinnen und Schüler reagiert mit deutlichen Worten.

Wahlzettel bekommt man in Rheinland-Pfalz weiterhin erst mit 18 Jahren zu Gesicht
Wahlzettel bekommt man in Rheinland-Pfalz weiterhin erst mit 18 Jahren zu GesichtImago / Chromorange

In Rheinland-Pfalz dürfen junge Menschen auch künftig erst ab 18 Jahren wählen gehen. Ein Vorstoß der regierenden Ampel-Fraktionen, das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 zu senken, hat im Mainzer Landtag erwartungsgemäß nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden. CDU, AfD und Freie Wähler stimmten gegen eine Änderung der Landesverfassung. Sie hatten bereits während der vorangegangenen Beratungen deutlich gemacht, dass das Wahlrecht weiter an die Volljährigkeit gekoppelt bleiben solle.

Der Antrag für eine Senkung des Wahlalters war Ende 2022 von SPD, Grünen und FDP in den Landtag eingebracht worden. Bei einem Erfolg der Reform hätten rund 70.000 junge Menschen in Rheinland-Pfalz früher wählen dürfen. In der Bundesrepublik gibt es kein einheitliches Wahlalter ab 18 Jahren mehr: In elf Ländern können Jugendliche ab 16 auf kommunaler Ebene wählen, in sechs auch an Landtagswahlen teilnehmen.

Mit Verbitterung reagierte die Landesvertretung der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler (LSV) auf das Scheitern der Initiative. Das Abstimmungsergebnis sei ein „Schlag ins Gesicht für die Jugendlichen des Landes“, heißt es in einer Presseerklärung: „Die Oppositionsparteien haben mit ihrem Votum gegen das Wahlalter 16 deutlich gemacht, dass sie die politische Teilhabe junger Menschen nicht ernst nehmen.“