Einkaufen rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen? Bitte nicht, sagt das Landeskomitee der Katholiken in Bayern. Nach der Verabschiedung des neuen Ladenschlussgesetzes richtet es einen Appell an die Kommunen.
Aus der Kirche kommt weiter Kritik am neuen Ladenschlussgesetz in Bayern. Der Preis, den Beschäftigte und die Gesellschaft dafür zahlten, sei hoch, teilte das Landeskomitee der Katholiken, das höchste Laiengremium im Freistaat, am Donnerstagabend in München mit. “Der arbeitsfreie Sonntag und geregelte Öffnungszeiten sind kein Anachronismus, sondern Ausdruck einer humanen Gesellschaft. Sie schützen die Würde der Arbeit, ermöglichen gemeinsame Zeit für Familien und stärken den sozialen Zusammenhalt”, hieß es.
Der Bayerische Landtag hatte am Donnerstag eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes im Freistaat beschlossen. Unter anderem soll ab August rund um die Uhr das Einkaufen in personallos betriebenen Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich sein, auch an Sonn- und Feiertagen. Das Katholische Büro und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern erklärten daraufhin in einer gemeinsamen Stellungnahme, das neue Ladenschlussgesetz führe zu einem deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte Kritik.
Vom Landeskomitee hieß es weiter: “Der Sonntag hat nicht nur eine religiöse, sondern auch eine soziale und kulturelle Funktion – als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft und des Innehaltens.” Die pauschale Freigabe für rund um die Uhr geöffnete Mini-Supermärkte unterlaufe diesen Schutz. “Selbst wenn das Gesetz formal als ‘Arbeitnehmerschutzgesetz’ tituliert wird, sendet es ein gegenteiliges Signal: Es entgrenzt die Arbeitszeit weiter und öffnet die Tür zu einem schleichenden Aushöhlen des Sonntags als gemeinsamem Ruhetag.”
Das Komitee ergänzte: “Wir appellieren daher an die bayerischen Kommunen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und im Sinne des Gemeinwohls lokale Einschränkungen zu beschließen.” Die politischen Entscheidungsträger sollten den Schutz des arbeitsfreien Sonntags weiterhin als unverzichtbaren Pfeiler einer solidarischen Gesellschaft begreifen.