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Katholikenkomitee fordert Reform der Kirchensteuer

Kritik an der aktuellen Finanzpraxis: Das höchste katholische Laiengremium sieht Lücken im deutschen Kirchensteuersystem. Nicht nur Löhne und Gehälter sollten dafür herangezogen werden.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) plädiert für eine Reform der Kirchensteuer. Grundsätzlich sei das deutsche System “praktikabel, kostenorientiert, ausgewogen und zuverlässig” und “vergleichsweise gerecht”, heißt es in einer am Samstag auf der ZdK-Vollversammlung in Berlin verabschiedeten Erklärung. Es gebe aber Gerechtigkeitsdefizite. Zudem brauche es mehr Transparenz und Teilhabe von Steuerzahlenden bei der Verwendung der Mittel.

Die Akzeptanz für das bestehende System schwinde auch bei Kirchenmitgliedern. Und angesichts schwindender Mitgliederzahlen und Steuereinnahmen werde eine Debatte immer wichtiger. Es gehe um eine Kirche, die sich in der modernen Gesellschaft als “kritische, aber prinzipiell solidarische Zeitgenossin und nicht als Kontrastgesellschaft profiliert”. Die Finanzstrukturen der Kirche sollten daher auch bei säkularen und andersreligiösen Menschen auf Akzeptanz stoßen.

Grundsätzlich brauche es mehr Transparenz mit einheitlichen Regeln der Bilanzierung und Rechnungslegung, heißt es in der Erklärung. Synodale Gremien sollten finanzielle Grundsatzentscheidungen treffen und Amtsträger Rechenschaft gegenüber den Gremien ablegen. Insgesamt sollten die Kirchenmitglieder mehr Einfluss auf die Verwendung ihrer Beiträge erhalten. Zudem brauche es einen sorgfältigen, sparsamen und nachhaltigen Umgang mit den Finanzmitteln auf allen Ebenen sowie einen hinreichenden Finanzausgleich zwischen den Bistümern.

Weiter kritisiert das höchste Laiengremium der deutschen Katholiken, dass Kapitalerträge wesentlich geringer belastet werden als Löhne und Gehälter. Das Vermögen bleibe sogar völlig unberücksichtigt. “Je finanzstärker die Mitglieder sind, desto höher sollte der Anteil ihres Einkommens sein, mit dem sie zur Finanzierung der Kirche beitragen.” Das ZdK verlangt auch, den Umgang mit Kirchenaustritten zu überprüfen. Es sei sehr restriktiv, Ausgetretene von allen Sakramenten der Kirche, etwa dem der Eheschließung oder der Taufe, auszuschließen.

Kirchensteuern finanzieren hauptsächlich kirchliche Aktivitäten. Die Beiträge der Kirchenmitglieder orientieren sich grundsätzlich an der Einkommenshöhe. Sie betragen je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommenssteuer. Der Staat erhält für den Einzug der Steuer zwischen zwei und vier Prozent des Aufkommens. Die Staatsleistungen, die historisch als Entschädigungen für Enteignungen entstanden sind, bleiben hiervon unberücksichtigt.