Katholikenkomitee-Chefin: Kein Abtreibungsgesetz im Eilverfahren
Vor einigen Tagen legte eine Abgeordnetengruppe einen Gesetzentwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung vor. Kirchenvertreter warnen davor, den Entwurf im Hauruck-Verfahren im Bundestag zu verabschieden.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Abtreibungsregelung kritisiert. Es dürfe keinen abgestuften Lebensschutz geben, wie ihn der Entwurf vorsehe, erklärte Stetter-Karp am Freitag in Berlin. Sie warnte davor, den Gesetzentwurf “in dieser unsicheren Lage im Eilverfahren zu verabschieden”. Für ein “Hauruck-Verfahren ist der Lebensschutz denkbar ungeeignet”, so die Präsidentin. Sie äußerte sich bei der Vollversammlung des ZdK, des obersten Laiengremiums der katholischen Kirche in Deutschland.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
In der vergangenen Woche hatte eine Gruppe aus Abgeordneten vor allem von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf und einen Antrag vorgelegt, um noch vor den Neuwahlen im Februar eine Änderung der Abtreibungsregeln zu erreichen. Auch aus den Reihen der Linken-Gruppe gibt es Unterstützer. Kern des Vorstoßes ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung sowie aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.