Kardinal Woelki muss selbst im Prozess gegen Bild-Zeitung aussagen

Im Rechtsstreit mit dem Boulevard-Blatt muss der Kölner Kardinal Woelki vor Gericht erscheinen – und selbst aussagen. Worum es in dem Verfahren geht.

Der Kölner Kardinal Woelki muss selbst vor Gericht erscheinen
Der Kölner Kardinal Woelki muss selbst vor Gericht erscheinenImago / Political Moments

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki soll im Rechtsstreit gegen das Medienunternehmen Axel Springer vor Gericht aussagen. Wie das Landgericht Köln in einem Beweisbeschluss entschied, soll der Erzbischof von Köln im Streit über die Berichterstattung der Bild-Zeitung über den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche vernommen werden. Ein Termin dafür wurde noch nicht festgelegt.

Konkret geht es laut Gericht um einen Artikel von Mai 2021 in der Online-Ausgabe der Bild. Woelki wirft dem Verlag und dem Chefreporter eine falsche Berichterstattung vor. Sie hätten unzutreffend berichtet, dass der Kardinal bei der Beförderung des Pfarrers D. im Jahr 2017 Kenntnis von in der Personalakte dokumentierten Vorgängen, unter anderem von einer Warnung der Polizei, gehabt habe. Dabei ging es um mutmaßliche sexuelle Übergriffe und mutmaßliches grenzverletzendes Verhalten gegen Minderjährige.

Vier Verfahren angestrengt

Ein kirchenrechtliches Verfahren gegen D. war im Dezember 2022 eingestellt worden. Darin wurde das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste aufgehoben, er darf allerdings nicht in seine bisherige Leitungsfunktion zurückkehren und unter anderem auch nicht in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten.

Woelki hatte im Fall D. 2021 eidesstattlich versichert, er habe bis auf einen bekannten Vorfall nur von „Gerüchten“ erfahren, „die sich um den Pfarrer rankten“. Gleichwohl wandte der Kardinal sich im November 2018 nach Angaben des Erzbistums an den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan. Erst mit „namentlichen Aussagen potenzieller Betroffener“ Ende 2020/Anfang 2021 habe sich die Rechtslage geändert.

Woelki wehrt sich gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung über den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln in insgesamt vier Verfahren. Zwei Urteile hatte das Landgericht Köln bereits am im Mai 2022 verkündet. In einem wurde die Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung als unzulässig untersagt. Ein weiterer Artikel durfte so erscheinen. Ein drittes Urteil erging im Juni 2022, mit dem ein weiterer Artikel untersagt wurde.