Kardinal Woelki erneut gegen Bild vor Gericht erfolgreich

Auch im Berufungsverfahren hat sich Kardinal Woelki gegen die Bild-Zeitung durchgesetzt. Welche Behauptungen das Boulevard-Blatt weiter nicht verbreiten darf.

Kardinal Woelki hat sich erneut vor Gericht gegen die Bild-Zeitung durchgesetzt
Kardinal Woelki hat sich erneut vor Gericht gegen die Bild-Zeitung durchgesetztImago / Panama Pictures

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat sich mit seiner Klage gegen bestimmte Aussagen der Bild-Zeitung auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln durchgesetzt. Das Boulevardblatt darf daher weiterhin nicht behaupten, Woelki habe vor der umstrittenen Beförderung eines Priesters Akten mit Warnungen vor dem Mann gekannt, wie das Gericht mitteilte. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Köln vom April 2023 und wiesen die Berufung der Zeitung ab. Eine Revision ließ das OLG nicht zu, dagegen kann aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

In dem Rechtsstreit geht es um einen Artikel der Bild-Zeitung vom Mai 2021 in verschiedenen Fassungen im Zusammenhang mit der Beförderung des Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten im Jahr 2017. Darin war Woelki vorgeworfen worden, er habe bereits vor der Beförderung des Priesters Kenntnis von einer polizeilichen Warnung sowie einer weiteren belastenden Akte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch gehabt, die einer Beförderung des Mannes entgegengestanden hätten. Gegen den Priester waren Vorwürfe zu grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Jugendlichen erhoben worden.

Bild-Berichte verletzen Woelkis Persönlichkeitsrechte

Das OLG bestätigte in seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz, die Bild-Berichte verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs. Die Tatsachenbehauptung der Zeitung mache das Fehlverhalten Woelkis konkret an der Kenntnis der Inhalte zweier belastender Unterlagen fest. Dies sei bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen rechtswidrig und die Persönlichkeitsinteressen des Kardinals würden das Berichterstattungsinteresse der Bild überwiegen.

Es habe nicht bewiesen werden können, dass Woelki Kenntnis von den Inhalten der Akten gehabt habe, erklärte das OLG. Auch sonst sei die Beweisführung des Landgerichts nicht zu beanstanden, zumal die Vernehmung von zwei Zeugen „nicht ergiebig“ gewesen sei.

Ermittlungen wegen Meineids gegen Woelki

Woelki hatte vor dem Landgericht Köln unter Eid ausgesagt, die Personalakte sowie eine sogenannte Interventionsakte zu unangemessenem und übergriffigem Verhalten des Mannes gegenüber Minderjährigen habe er persönlich nicht gesehen oder in den Händen gehalten. Auch auf anderem Wege seien ihm die Inhalte nicht vermittelt worden. Nach der mündlichen Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kardinal wegen des Verdachts auf Meineid aufgenommen, die noch laufen.

In den beiden Akten, um deren Kenntnis es geht, findet sich unter anderem eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des später von Woelki beförderten Priesters in der Jugendarbeit. Zudem geht es um einen Hinweis auf einen sexuellen Kontakt des Priesters mit einem mutmaßlich minderjährigen Prostituierten im Jahr 2001. Die Vorgänge um den Prostituierten, von dem der Priester später erpresst wurde, hatte dieser selbst eingeräumt. Später hatte es Gerüchte zu weiterem übergriffigen Verhalten gegenüber Jugendlichen gegeben, etwa zu Saunabesuchen mit Ministranten. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Priester wurden wegen Verjährung eingestellt.