Zwei ehemalige Schülerinnen in Bayern haben gegen ein Schulkreuz geklagt und nachträglich Recht bekommen. Was sich Kardinal Marx jetzt wünscht – und was nicht.
Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat nach dem jüngsten Anti-Schulkreuz-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kein Interesse an öffentlichem Streit ums Kreuz. “Wo das Kreuz in Bayern hängen soll, ist geregelt”, sagte Marx in einem Interview mit den “Nürnberger Nachrichten” (Dienstag). “Ich wünsche mir, dass es im öffentlichen Raum einen Platz hat und akzeptiert wird. Das Kreuz sollte jedoch nicht zum Zweck der Ausgrenzung und des Kulturkampfes benutzt werden! Es soll ein Symbol sein, das verbindet. Ich bin nicht glücklich, wenn das Kreuz zum Streitobjekt wird.”
Marx fügte hinzu, es führe nicht weiter, wenn sich manche in solchen Fällen “zum Verteidiger der Kirche oder des Christentums berufen” fühlten und dabei zugleich gegen andere positionierten. Eine Partei mit dem C im Namen trage dabei eine besondere Verantwortung.
Anfang Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei konfessionslosen ehemaligen Gymnasiastinnen Recht gegeben, die sich durch ein Kruzifix im Eingangsbereich ihrer Schule in ihrer Glaubensfreiheit verletzt sahen. Das Kreuz hätte entfernt werden müssen, so die Richter.
In Bayern ist gesetzlich geregelt, dass in allen Klassenzimmern Kreuze anzubringen sind, solange es keine Beschwerden gibt. Für Gymnasien gilt diese Norm nicht.