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Nicht wahlberechtigte Kardinäle erstmals in der Überzahl

Für Kardinäle gibt es eine Altersgrenze: Nur die unter 80 sind zur Papstwahl berechtigt. Die über 80 dürfen nur noch beraten: vor einem Konklave – oder auf spezielle Einladung des Papstes.

Im Kardinalskollegium der katholischen Kirche, das Papst Leo XIV. für diese Woche zu Beratungen nach Rom eingeladen hat, sind erstmals die nicht zu einer Papstwahl Berechtigten in der Mehrheit: Von 245 haben 122 Kardinäle bereits das 80. Lebensjahr vollendet; ein weiterer, Angelo Becciu (77), ist aus anderen Gründen nicht mehr stimmberechtigt.

Laut dem Kirchenrecht können nur die Kardinäle unter 80 Jahren in ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes einziehen. Der Papst kann einem Kardinal aber auch aus anderen Gründen die mit dem Titel verbundenen Rechte entziehen.

Kardinäle jenseits der Altersgrenze können an den Beratungen vor einer Papstwahl teilnehmen. Ferner dürfen sie bei sogenannten “außerordentlichen Konsistorien” gleichberechtigt mitwirken. Eine solche Versammlung hat in diesem Jahrhundert erst zweimal stattgefunden: im August 2001 auf Einladung von Johannes Paul II. und im Februar 2014 auf Einladung von Papst Franziskus.

Bei dem derzeit im Vatikan auf Einladung von Papst Leo XIV. tagenden “außerordentlichen Konsistorium” sind etliche der sehr alten Kardinäle nicht anwesend, weil sie nicht reisefähig sind. Andere Kardinäle konnten aus anderen Gründen nicht anreisen. Am Mittwochabend bezifferte der Vatikan die Gesamtzahl der Teilnehmer zunächst mit 170.