Der Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hat gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki eine Anzeige nach kanonischem Recht wegen seines Umgangs mit Missbrauchsfällen erhoben. Wie mit einer solchen Anzeige zu verfahren ist, hat Papst Franziskus im Mai 2019 rechtlich verbindlich in dem Motu Proprio „Ihr seid das Licht der Welt (Vos Estis Lux Mundi)“ festgelegt. Das ursprünglich für drei Jahre gültige päpstliche Dekret wurde von Franziskus im April 2023 erneuert. Die Regelungen betreffen sowohl Fälle von sexuellem Missbrauch durch Kirchenobere als auch die Vertuschung solcher Straftaten.
Die Anzeige kann entweder an die zuständige Diözese oder direkt an den Heiligen Stuhl gerichtet werden. Binnen 30 Tagen nach Eingang der Meldung muss über eine Voruntersuchung entschieden werden. Mit dieser beauftragt das Dikasterium für die Glaubenslehre wiederum einen Erzbischof – oder betrifft es wie in Woelkis Fall den Erzbischof selbst, wird der dienstälteste Bischof der Diözese beauftragt. Das ist der Trierer Bischof Stephan Ackermann (Bischof seit 2009). Nach Abschluss der Ermittlungen muss er alle Akten an das Glaubensdikasterium übergeben, das dann über die Einleitung eines Verfahrens entscheidet.
Die Untersuchungen müssen dem Erlass zufolge in einer „angemessenen Frist“ abgeschlossen sein. Ergänzende Interpretationen legen diese auf 90 Tage fest.
Die Anzeige der Betroffenen bezieht sich auf drei verschiedene Normen im Kirchenrecht. Paragraf 1 des Apostolischen Schreibens „Wie eine liebende Mutter (Come una madre amorevole)“ aus dem Jahr 2016 ermöglicht eine Amtsenthebung von Bischöfen, wenn sie durch Fahrlässigkeit Handlungen begangen oder durch Unterlassung Handlungen ermöglicht haben, durch die anderen schweren Schaden zugefügt wurde.
Paragraf 1 (b) des Schreibens „Ihr seid das Licht der Welt“ gibt vor, dass Amtsträger wegen Handlungen oder auch Unterlassung zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen beeinflussen oder umgehen wollen. Und Ziffer 1399 im Kanonischen Recht regelt, dass auch dann eine Strafe wegen Fehlverhaltens erteilt werden kann, wenn ein „Ärgernis“ droht. In der Anzeige der Betroffenen heißt es, ein solches sei im Erzbistum Köln durch Woelkis Agieren entstanden.