Kammerbericht: Viele profitieren nicht vom positiven Arbeitsmarkt

Von der anhaltenden hohen Nachfrage nach Arbeitskräften profitieren nach Angaben der Arbeitnehmerkammer im Land Bremen längst nicht alle Beschäftigten. Viele müssten weiterhin unter schwierigen Bedingungen arbeiten, erklärte am Freitag Kammer-Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal. Dazu gehörten Menschen, die unter prekären Bedingungen tätig seien, also zu Niedriglöhnen, in ungewollter und nicht existenzsichernder Teilzeit, in nicht abgesicherten Minijobs oder mit Befristungen.

Der diesjährige Kammer-Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen nehme deshalb genau diese Gruppen in den Blick, hieß es. Prekäre Beschäftigung drücke sich in diesem Zusammenhang vor allem im Lohn aus. So arbeite jeder Siebte im Land Bremen im Niedriglohnsektor: „Rund 58.000 Beschäftigte verdienen weniger als 13,04 Euro pro Stunde.“ Allein unter den Minijobberinnen und Minijobbern seien es 66 Prozent. Zudem arbeiteten 14 Prozent der Teilzeitbeschäftigten für einen Niedriglohn. Aber auch rund 10.000 Vollzeitbeschäftigte im Land Bremen verdienten nur einen Niedriglohn.

In den Reinigungs- und Gastronomieberufen ist das Niedriglohnrisiko nach Angaben der Kammer besonders hoch. Betroffen seien aber auch Verkäuferinnen und Verkäufer. Vor allem Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen, Ausländer und Menschen in Helferberufen arbeiteten für geringe Löhne. Einen hohen Anteil an Helferjobs gebe es vor allem in der Logistikbranche. Zugenommen hätten die Jobs mit Helfertätigkeiten zudem im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bau- oder Gastgewerbe. Auch in der Paketbranche gebe es oft prekäre Verhältnisse.

„In allen Statistiken zeigt sich, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung der wichtigste Schlüssel ist, um den Weg aus der Prekarität zu finden“, mahnte Rosenthal. Die Arbeitnehmerkammer spreche sich daher weiterhin für eine Qualifizierungsoffensive im Land Bremen aus: „Der Ausbildungsunterstützungsfonds im Land sowie der Qualifizierungsbonus, der die Bemühungen von Beschäftigten um einen Berufsabschluss honoriert, sind wichtige Bausteine.“

Bedeutend sind Rosenthal zufolge auch allgemeinverbindliche Tarifverträge. Die im vergangenen Jahr im Land Bremen in Kraft getretene Ausweitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf Dienstleistungsaufträge war aus Sicht der Arbeitnehmerkammer ein Meilenstein. „Hier brauchen wir nun auch eine zügige Umsetzung und gute Ausstattung der Kontrollbehörden – das Gesetz darf kein Papiertiger sein“, forderte Rosenthal.