Kammer fordert mehr Gerechtigkeit für schwangere Frauen im Handwerk

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat Verbesserungen für selbstständige Frauen während und nach der Schwangerschaft gefordert. „Diese Frauen sind im Falle einer Schwangerschaft gegenüber abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen deutlich schlechter gestellt“, sagte Kammerpräsident Detlef Bade am Freitag in Stade. Die Leistungen beim Mutterschafts- und Elterngeld seien derzeit vor allem auf die Situation von Arbeitnehmerinnen zugeschnitten.

„Selbstständige können sich vor und nach Geburt ihres Kindes keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren“, sagte Bade. „Die mangelnde Absicherung während und nach der Schwangerschaft kann dazu führen, dass Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können, die betrieblichen Einnahmen wegbrechen und Beschäftigte entlassen werden müssen.“ Zudem fänden Arbeitsschutznormen und Beschäftigungsverbote auf Selbstständige keine Anwendung.

Konkret forderte die Handwerkskammer einen voll bezahlten Mutterschutz. Dazu ist laut Resolution eine Reform des Sozialgesetzbuches mit dem Ziel erforderlich, die Einkommensverluste selbstständiger Handwerkerinnen zu kompensieren. Auch nach dem Mutterschutz dürften selbstständige Frauen nicht allein gelassen werden. Dazu sollten Anpassungen beim Elterngeld vorgenommen werden.

Zusätzlich müssten mehr verlässliche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung geschaffen werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Zudem müsse es leichter werden, erwerbsbedingte Kosten für die Betreuung von Kindern von der Steuer abzuziehen.