Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für eine bessere Suizidprävention auf den Weg gebracht. Es billigte am Mittwoch einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vorsieht. Sie soll Beratungsangebote bekannt machen, vorhandene Strukturen vernetzen und Forschung im Bereich der Suizidprävention, der Suizidalität und zum assistierten Suizid fördern. Zudem soll sie eine deutschlandweite Rufnummer für Betroffene unter der Nummer 113 eingerichtet werden.
Erfahrungen aus anderen Staaten hätten gezeigt, dass Suizidprävention gestärkt werden könne, wenn sie auf nationaler Ebene verankert wird, erklärte das Ministerium. Lauterbach sagte: „10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen.“ Deshalb würden eine gut erreichbare Hilfe und eine Bundesfachstelle gebraucht, die Beratungsangebote vernetzt. Ziel müsse sein, so viele Leben zu retten wie möglich.
Der Bundestag hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert, mehr Anstrengungen zur Vermeidung von Selbsttötungen zu unternehmen. Im Sommer 2023 verabschiedete das Parlament mit großer Mehrheit einen entsprechenden Antrag. Der Bundestag hatte damals einen erneuten Anlauf genommen, den assistierten Suizid als besondere Form der Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Zwei Vorschläge dazu fielen allerdings durch. Auch über das Gesetz zur Suizidprävention muss der Bundestag noch entscheiden.