Kabinett beschließt vierten Aktionsplan Inklusion

Die rot-grüne Landesregierung hat den vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen. Damit setze sich Niedersachsen weiter konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen den Angaben zufolge 97 konkrete Maßnahmen aller Ressorts, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen.

Dazu zählt unter anderem die Förderung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Praxen. Das Land unterstützt entsprechende Maßnahmen mit rund 800.000 Euro im laufenden Jahr. Auch die Etablierung von Förderschullehrkräften an inklusiven Schulen ist in dem Aktionsplan der Landesregierung festgeschrieben. So sollen bis Ende 2027 insgesamt 1.700 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingestellt beziehungsweise dorthin versetzt werden.

Weiterhin sollen die Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen in Landestheatern und -museen ausgebaut, eine interdisziplinäre Projektgruppe für inklusives Bauen und Wohnen geschaffen und hauptberufliche Inklusionscoaches im organisierten Sport eingesetzt werden. Im niedersächsischen Justizvollzug soll zudem ein Konzept für die Behandlung mehrfach psychisch erkrankter Gefangener entwickelt und eine spezialisierte Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Sehnde eingerichtet werden.

Die Staatssekretärin im Sozialministerium, Christine Arbogast, begrüßte die Entscheidungen. „Inklusion ist in Deutschland ein Menschenrecht. Gleichwohl lehrt uns die Geschichte, dass Rechte nicht von selbst kommen und bleiben, sondern fortwährend mit Leben gefüllt und notfalls auch verteidigt werden müssen“, sagte sie. Die knapp 100 Vorhaben, Projekte und Aktionen zeigten, „dass Inklusion ein Prozess ist, der alle wichtigen Lebensbereiche umfasst und nur gemeinsam gelingen kann, indem er von allen mitgedacht, gelebt und gefördert wird: im Büro genauso wie in der Schule, beim Sport oder beim Bau öffentlicher Gebäude“.