Kabinett beschließt Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz
Junge Erwachsene in Freiwilligendiensten sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig einfacher in Teilzeit arbeiten können. Ein vom Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossener Gesetzentwurf sieht mehr Flexibilität für Freiwillige vor Vollendung des 27. Lebensjahres vor. Junge Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, in einem solchen Dienst in Teilzeit von mehr als 20 Stunden zu arbeiten, ohne dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen zu müssen. Dies ist bislang erforderlich. Die Maßnahmen sollen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) gelten.
Zudem sieht der Entwurf eine Erhöhung des Taschengeldes vor. Die Obergrenze soll von monatlich 438 auf 584 Euro steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen.