Justizminister: Herausgabe von NS-Kulturgut erleichtern

In den vergangenen Jahren kam die Herausgabe von NS-Kulturgut an Anspruchsberechtigte nicht recht voran. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern.

Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Kritiker hatten bemängelt, dass es mit dem 2016 vom Bundestag beschlossenen Gesetz schwierig sei, Ansprüche umzusetzen.

Konkret soll es einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln geben. Zuständig für entsprechende Klagen sollen die Landgerichte sein. Gleichzeitig soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden. Zudem sieht der Entwurf eine Pflicht zur Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution vor.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, hunderttausende Kulturgüter seien in Nazi-Deutschland ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Vor allem Jüdinnen und Juden seien vielfach um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlage beraubt worden. Acht Jahrzehnte nach Ende der NS-Herrschaft befänden sich etliche der von den Nazis entzogenen Kulturgüter noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer. Mit dem Gesetz solle die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche erleichtert werden.