Das Land Baden-Württemberg hat die elektronische Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. „Nun kann die Justiz landesweit und fachübergreifend digital arbeiten. Damit sind wir bundesweit Vorreiter“, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Mittwoch mit. Die bundesgesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung gilt erst ab dem 1. Januar 2026. Die elektronische Akte war im Südwesten seit 2015 schrittweise in allen Bereichen eingeführt worden. (3204/10.12.2025)
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