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Juristin: So früh wie möglich um Vorsorgevollmacht kümmern

Ein schnödes Formular zum 18. Geburtstag überreichen? Das ist aus Sicht einer Caritas-Expertin sinnvoll: Eine Vorsorgevollmacht sollte jede und jeder möglichst früh ausfüllen.

Wer kümmert sich um die eigenen Angelegenheiten, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Über Vorsorgevollmachten sollte in jeder Familie “so schnell und so früh wie möglich” gesprochen werden, rät Helene Maqua. “Wenn man zu lange wartet, kann der Druck, entscheiden zu müssen, plötzlich steigen”, sagt Maqua, die den Bereich der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe beim Kölner Caritasverband leitet.

Je handlungsfähiger man noch sei, desto differenzierter könne man entscheiden, fügte die Juristin hinzu: “Wichtig ist, wem ich vertraue – und wem ich zutraue, meine Entscheidungen durchzusetzen.” Nach einem ersten Gespräch müsse man nicht sofort alles regeln, sondern könne sich etwa im Umfeld erkundigen, was sich bewährt habe und was nicht. Darüber hinaus lasse sich eine Vollmacht jederzeit widerrufen, wenn sich Lebensumstände veränderten.

Vielen sei nicht klar, dass es kein automatisches Vertretungsrecht zwischen Eheleuten oder Angehörigen gebe, sagte Maqua. Insofern sei es der Idealfall, wenn eine pflege- oder hilfsbedürftige Person mehrere Menschen benannt habe, die für eine Betreuung und als Bevollmächtigte in Frage kämen. Zugleich sei auch eine Negativbestimmung zu beachten, etwa wenn jemand von einem bestimmten Verwandten keinesfalls vertreten werden wolle.

Wer keine Angehörigen, enge Freundinnen oder Freunde habe, dem riet Maqua, sich an einen Betreuungsverein zu wenden. Darüber ließen sich Ehrenamtliche finden, die eines Tages eine Betreuung übernehmen könnten.

Wenn man als Nachbar oder Bekannter den Eindruck gewinne, dass jemand anderer nicht mehr zurechtkomme, sei ein Hinweis an das Betreuungsgericht jederzeit möglich, sagte die Expertin: “Der Antrag löst das Verfahren und eine gerichtliche Entscheidung aus.”