Juristenverbände kritisieren „Verantwortungsgemeinschaft“

Als überflüssig kritisieren Juristenverbände den aktuellen Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur „Verantwortungsgemeinschaft“. „Verträge oder Vollmachten können die Konstellationen aus dem Eckpunktepapier schon jetzt abdecken“, sagte Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes, dem „Spiegel“.

Auch der Deutsche Anwaltverein erwartet ein „geringes Interesse“ an der neuen Regelung. Sie könnte Betroffene „in ihren Verästelungen überfordern“, so Vorstandsmitglied Eva Becker.

Die Verbände befürchten zudem Nachteile für Lebenspartner, die über lange Zeit unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt oder in der Kinderbetreuung übernehmen. Anders als eine Ehe könne die Verantwortungsgemeinschaft einseitig aufgelöst werden, ohne dass eine solche Arbeitsteilung zwingend finanziell ausgeglichen werde.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am Montag ein Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft vorgestellt. Es sieht vor, dass sich bis zu sechs volljährige Personen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und so unter anderem medizinische Auskunftsrechte erwirken oder eine Zugewinngemeinschaft bilden können. Eine Verantwortungsgemeinschaft sollen Menschen beim Notar beurkunden lassen können, für die eine Ehe nicht infrage kommt, weil sie gar kein Paar sind, etwa alleinstehende ältere Menschen in einer Wohngemeinschaft und Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen. Ausdrücklich betont Buschmann, dass es sich dabei nicht um eine „Ehe light“ handeln solle.