Juristen und Mediziner gegen Reform des Abtreibungsrechts

Ein gemeinsamer Beitrag der Juristen und Mediziner wendet sich gegen den geplanten Gesetzentwurf im Bundestag. Wie die Autoren ihre Haltung begründen.

Gegen ein neues Gesetz wenden sich die Autoren eines FAZ-Beitrags
Gegen ein neues Gesetz wenden sich die Autoren eines FAZ-BeitragsImago / Blickwinkel

Eine Gruppe von Juristen und Medizinern hat sich gegen eine Reform des deutschen Abtreibungsrechts ausgesprochen. Die vorgeschlagene Neuregelung wolle den Schwangerschaftskonflikt einseitig zulasten des Ungeborenen auflösen, schreiben die Autoren eines Gastbeitrags in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sie wenden sich damit gegen einen interfraktionellen Antrag von Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken zur Neuregelung des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafrechts.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und damit vollständig legalisiert werden. An der Beratungspflicht soll festgehalten werden.

Autoren sehen Abtreibung “entkriminalisiert”

Die neun Autoren des Gastbeitrags argumentieren hingegen, die geltende Regelung lasse bereits einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nach Empfängnis straffrei, wenn eine Pflichtberatung der Schwangeren erfolge, eine dreitägige Wartefrist eingehalten und der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen werde. „Insoweit ist der Schwangerschaftsabbruch bereits nach geltender Rechtslage vollständig entkriminalisiert.“

Zudem führen die Autoren auch ethisch-moralische Argumente an. „Wer Mensch ist, ist es von Anfang an“, heißt es in dem Gastbeitrag. Das Grundgesetz spreche ausnahmslos jedem Menschen dieselbe Menschenwürde zu. „Diese Würde liegt auch für den ungeborenen Menschen schlicht in seiner selbstzweckhaften Existenz.“

Verfasst haben den Beitrag unter anderem Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, Karin Graßhof, Richterin a. D. des Bundesverfassungsgerichts, Christian Hillgruber, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, sowie Gert Naumann, Chefarzt an der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Helios-Klinikums Erfurt.