Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden

Seit Jahren verlangt die US-Regierung die Auslieferung von Julian Assange wegen angeblicher Spionage. Ein britisches Gericht lehnt dies nun vorerst ab. Medien berichten derweil über einen möglichen Deal.

Der Journalist und Whistleblower Julian Assange (52) darf gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten nochmals Berufung einlegen. Das entschied ein britisches Gericht am Dienstag. Die USA werfen Assange Spionage vor und verlangen von Großbritannien dessen Auslieferung. Grund dafür sind Dokumente und Videos zu Kriegsverbrechen US-amerikanischer Soldaten, die Assanges Plattform Wikileaks 2010 veröffentlicht hatte.

Eine Auslieferung ist damit vorerst vom Tisch. Der Londoner High Court forderte in dem Beschluss die USA auf, binnen drei Wochen darzulegen, wie Assanges Rechte im Falle einer Auslieferung geschützt werden sollen. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob für Assange, der australischer Staatsbürger ist, dieselben Rechte gelten wie für US-amerikanische Staatsbürger. Sollten die USA dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht eine Anhörung zur Berufung abhalten. Sollten Zusicherungen vonseiten der USA erfolgen, will das Gericht am 20. Mai entscheiden, ob diese ausreichend sind, um die Berufung abzulehnen.

Assange sitzt seit 2019 in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis, nachdem ihm der damalige ecuadorianische Präsident Lenin Moreno die Staatsbürgerschaft entzog und in der ecuadorianischen Botschaft in London verhaften ließ. Assange hatte seit 2012 dort gelebt, nachdem in Schweden wegen angeblicher Sexualdelikte gegen ihn ermittelt worden war. Diese Ermittlungen wurden 2017 eingestellt.

Immer wieder kritisierten Familienangehörige und auch der damalige UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, die Bedingungen, unter denen Assange in britischer Haft lebte. Seine Frau Stella Assange berichtete, seine körperliche und psychische Gesundheit habe sich enorm verschlechtert. Melzer sah bei Assange Anzeichen psychischer Folter. Im Falle einer Auslieferung fürchten viele, dass sein Zustand sich weiter verschlechtern könnte.

Kürzlich hatte das „Wall Street Journal“ über einen möglichen Deal berichtet, den die US-Regierung Assange anbieten könnte. Danach würden die USA die Anklage wegen Spionage fallen lassen, wenn Assange sich stattdessen wegen „Informationsmissbrauchs“ schuldig bekennen würde. Das Strafmaß wäre in diesem Fall deutlich geringer und könnte, weil die bisherige Haftzeit angerechnet werden müsste, zu einer baldigen Freilassung führen. Das US-Justizministerium wollte die Berichte nicht bestätigen.