Jugendfreiwilligendienst ab 2025 in Teilzeit möglich

Junge Menschen unter 27 Jahren konnten bisher einen Freiwilligendienst nicht in Teilzeit leisten. Dies hat der Bundesrat durch eine Gesetzesänderung nun doch gebilligt.

Der Bundesrat hat den Freiwilligendienst in Teilzeit gebilligt (Archivbild)
Der Bundesrat hat den Freiwilligendienst in Teilzeit gebilligt (Archivbild)Imago / epd

Junge Menschen unter 27 Jahren können ihren Freiwilligendienst künftig in Teilzeit leisten, sofern ihre Einsatzstelle zustimmt. Der Bundesrat billigte in Berlin Gesetzesänderungen, die der Bundestag Ende April einstimmig beschlossen hatte. Sie umfassen auch eine Erhöhung der Obergrenze für das Taschengeld.

Die Dienstzeit im Freiwilligen Sozialen oder Freiwilligen Ökologischen Jahr kann pro Tag oder pro Woche reduziert werden, muss aber mehr als 20 Wochenstunden betragen. Einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitregelung gibt es nicht. Bisher können junge Freiwillige – im Unterschied zu Älteren – nur dann ihren Dienst in Teilzeit leisten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dazu zählen Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen.

Freiwilligentaschengeld steigt auf 604 Euro im Monat

Das Taschengeld für Freiwillige darf derzeit höchstens 453 Euro im Monat betragen. Nach der Neuberechnung liegt die Höchstgrenze bei 604 Euro und steigt im kommenden Jahr weiter. Damit erhöht sich aber nicht automatisch das Taschengeld für alle Freiwilligen. Finanziell gut aufgestellte Träger zahlen in der Regel mehr als solche mit geringen Mitteln.

Mit der Teilzeitregelung für die Jugendfreiwilligendienste setzt die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. Jedes Jahr leisten zwischen 90.000 und 100.000 Menschen einen Freiwilligendienst. Die Änderungen treten noch in diesem Jahr in Kraft, werden aber voraussichtlich erst für den Freiwilligenjahrgang 2025/2026 durchgängig wirksam.