Journalistenverband rät Medienschaffenden von Türkei-Reisen ab
Die Türkei bleibt ein unsicheres Pflaster für Medienschaffende. Der Deutsche Journalisten-Verband rät Kolleginnen und Kollegen nach der kurzzeitigen Festnahme einer Politikerin von Reisen ab.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) rät Medienschaffenden nach der kurzzeitigen Festnahme der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut von beruflichen und privaten Reisen in die Türkei ab. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall erklärte in Berlin, wenn selbst die parlamentarische Immunität einer Abgeordneten nicht vor Festnahme schütze, sei die Gefahr für Journalistinnen und Journalisten umso größer.
Akbulut wurde Medienberichten zufolge Anfang August bei der Einreise in die Türkei festgenommen und nach mehreren Stunden wieder freigelassen. Auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter) erklärte sie, erst in der Türkei am Flughafen habe sie erfahren, dass ein Haftbefehl gegen sie vorliege. Aufgrund von Social-Media-Beiträgen von 2019 sei sie der „Terrorpropaganda“ beschuldigt worden.
„Weit gefasster“ Terrorismusbegriff
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte, der Fall sei dem Ministerium bekannt. Die deutsche Botschaft in Ankara und das Konsulat in Antalya seien mit der Abgeordneten in engstem Kontakt gewesen.
+++Weitere Infos zum türk. Haftbefehl gegen mich+++
1. Beschuldigt wurde ich aufgrund von Social-Media-Beiträgen von 2019 mit „Terrorpropaganda“.
2. Die mehrfachen Morddrohungen gegen mich kamen ebenfalls aus Kayseri (Türkei), wie der Haftbefehl.
3. Meinen Verwandten-Besuch… pic.twitter.com/VNuBwLovgw
— Gökay Akbulut MdB (@AkbulutGokay) August 13, 2023
In den Reise- und Sicherheitshinweisen zur Türkei schreibt das Auswärtige Amt, dass es Fälle gebe, „in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden“. Ferner ist von einem „weit gefassten“ Terrorismusbegriff in der Türkei die Rede, „der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist“. So könnten „bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder ‚Liken‘ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen“.