Japan muss Opfer von Zwangssterilisation entschädigen

In einem wegweisenden Urteil hat Japans Oberster Gerichtshof am Mittwoch angeordnet, dass der Staat Opfer von Zwangssterilisation entschädigen muss; auch wenn die Taten nach 20 Jahren eigentlich bereits verjährt sind. Das inzwischen abgeschaffte Eugenikgesetz sei verfassungswidrig gewesen, begründeten die Richter ihr Urteil laut der “Japan Times”.

Zwischen 1948 und 1996 wurden in Japan offiziellen Angaben zufolge etwa 16.500 Menschen mit sogenannten “vererbbaren geistigen Behinderungen” zwangssterilisiert, um die “Zeugung minderwertiger Nachkommen” zu verhindern. 8.500 weitere Menschen hätten zwar ihr Einverständnis gegeben, seien nach Informationen der Anwälte aber unter Druck gesetzt worden. Die Einwilligung gelte als “de facto erzwungen”.

Opfer hatten jahrzehntelang Gerechtigkeit gefordert. Einige wussten nichts von der Sterilisation.