Jäger in Baden-Württemberg müssen bei der Verlängerung ihrer Jagdscheine teils mit wochenlangen Verzögerungen rechnen. Grund dafür sind neue, aufwendigere Sicherheitsprüfungen nach einer Gesetzesänderung des Bundes, wie das Ministerium für Ländlichen Raum in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilte.
Das neue Bundesgesetz zur inneren Sicherheit, das im Oktober 2024 in Kraft trat, überträgt die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines Antragstellers nun allein der örtlichen Waffenbehörde. Diese muss laut Ministerium weitere Stellen wie das Landeskriminalamt einbinden. Das verlängere das Genehmigungsverfahren.
Als Reaktion haben das Landwirtschafts- und das Innenministerium die Behörden angewiesen, Anträge zügig zu bearbeiten. Jäger werden dazu angehalten, ihre Anträge frühzeitig und vollständig einzureichen. Eine Jagd ohne gültigen Jagdschein bleibt strikt verboten. Das Ministerium stellte klar, dass es für eine vorläufige Jagderlaubnis während der Wartezeit mangels Rechtsgrundlage keine Möglichkeit gebe. Das gelte auch, wenn die Jagd zur Seuchenprävention oder zur Vermeidung von Wildschäden dringend notwendig wäre. (1839/25.07.2025)