Israels Sicherheitsrat diskutiert Todesstrafe für Terroristen
Der israelische Nationale Sicherheitsrat will über die möglichen diplomatischen Folgen einer Einführung der Todesstrafe für Terroristen beraten. Diskutiert werden soll ein Gesetzentwurf des israelischen Ministers für nationale Sicherheit, dem Rechtsradikalen Itamar Ben Gvir (Jüdische Stärke), der im März in einer Vorabstimmung vom Parlament gebilligt wurde, berichtete die Zeitung „Haaretz“ am Freitag.
Dem Vorschlag zufolge sollen Gerichte verpflichtet werden, die Todesstrafe gegen jeden zu verhängen, der wegen der Tötung eines israelischen Staatsbürgers in einer nationalistischen Tat verurteilt wird. Der Entwurf zielt auf die Verfolgung arabischer Terroristen ab. Entsprechend heißt es im Text, der Straftatbestand sei erfüllt, wenn „die Tat durch ein rassistisches Motiv erfolgt“ und wenn dies „mit dem Zweck, den Staat Israel und die Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Heimatland zu verletzen“ geschehe.
Israel hat die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft. In Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen das jüdische Volk ist die Todesstrafe weiterhin zugelassen. 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen „Verbrechen gegen das jüdische Volk“ hingerichtet. Es war die erste und einzige Hinrichtung in der Geschichte des Staates Israels.