Inventur braucht mehr Zeit

Das immobile und mobile Vermögen der Kirchenkreise und Gemeinden soll bis Ende 2016 geschätzt werden. Das braucht aber mehr Zeit. Anträge auf Verlängerung werden in der Landessynode in der nächsten Woche diskutiert. Ausgabe kaufen und Artikel lesen

Das immobile und mobile Vermögen der Kirchenkreise und Gemeinden soll bis Ende 2016 geschätzt werden. Das braucht aber mehr Zeit. Anträge auf Verlängerung werden in der Landessynode in der nächsten Woche diskutiert.

Ende Oktober werden die Synodalen der EKBO über Anträge entscheiden, die in den vergangenen Wochen von Kreiskirchenräten aus dem Norden der Landeskirche gestellt wurden. Es geht darum, den Termin für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen in der Landeskirche zu verschieben. Die Anträge wurden eingebracht von den Kreiskirchenräten der Kirchenkreise Oberes Havelland, Prignitz, Wittstock-Ruppin, Barnim, Nauen-Rathenow sowie Uckermark. Sie alle fordern, den geplanten Termin für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen „mobiles und immobiles Vermögen“ vom 1. Januar 2017 zu verschieben; manchen schwebt 2018 vor, anderen Anfang 2020.Hinter der Beschlussvorlage steckt, dass die Kirchenkreise und die für sie zuständigen Kirchlichen Verwaltungsämter (KVA) unter erheblichem Termindruck stehen. Den 1. Januar 2017 können die meisten nicht einhalten. Beispielhaft listet das Reinhart Müller-Zetzsche auf, Superintendent im Kirchenkreis Uckermark. Er beschreibt, was auf die Gemeinden und Kirchenkreisen zukommt, denen das Kirchliche Verwaltungsamt Eberswalde zuarbeitet: „Das gesamte Vermögen der etwa 230 Kirchengemeinden, der Kirchenkreise Barnim, Oberes Havelland und Uckermark, des Verwaltungsamtes Eberswalde und des Reformierten Kirchenkreises Berlin-Brandenburg müsste bis spätestens vor Erstellung des Jahresabschlusses 2016 aufgenommen und bewertet sein, die notwendigen Haushaltsstellen im Softwareprogramm angelegt und die Daten eingebucht sein.“Das Kirchenvermögen neu zu erfassen und in neuen Programmen und Prozeduren zu inventarisieren erweist sich besonders in dünnbesiedelten Kirchenkreisen als schwierig. Im Kirchenkreis Nauen-Rathenow konnte mit der Inventarisierung überhaupt noch nicht begonnen werden, berichtet Superintendent Thomas Tutzschke. Dort – wie überall in der EKBO – soll mit Unterstützung ehrenamtlich Engagierter das Vermögen aufgenommen und mit Hilfe von KVA-Experten bewertet werden. Die Ehrenamtlichen müssen gefunden und geschult werden.„Gebt uns mehr Zeit!“ – das Signal scheint angekommen zu sein. Der „Ständige Haushaltsausschuss“ der Landessynode befürwortet eine Verschiebung auf den 1. Januar 2019, und er wird darin offenbar von der Kirchenleitung unterstützt. Eröffnungsbilanzen für alle kirchlichen Körperschaften für das jeweilige mobile und immobile Vermögen sind nötig, weil die EKBO ihr Rechnungswesen auf das System der „Erweiterten Kameralistik“ umstellt. Mit deren Hilfe ermitteln die Landeskirche, Kirchenkreise und Gemeinden den Wert ihrer Vermögen. „Das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit“, argumentiert Hartmut Fritz, Abteilungsleiter Finanzen und Vermögen im Konsistorium. Gemeinden und Kirchenkreise hätten dann einen wesentlich wirklichkeitsnäheren Überblick über den aktuellen „Werteverzehr“ ihres Vermögens. So könnten sie mit Hilfe von Rücklagen und Rückstellungen Vorsorge für Investitionen treffen, welche die nächsten Generationen umsetzen.

Kirchliche Finanzmanager wie Hartmut Fritz und seine Kollegin Kerstin Saftien, Sachgebietsleiterin für Finanzen, unterscheiden zwischen realisierbarem und nicht realisierbarem Vermögen. Realisierbare Vermögen – etwa Haus- und Grundbesitz, der nicht unmittelbar für die Erfüllung kirchlicher Aufgaben benötigt wird – gelangen mit pauschal ermittelten Verkehrswerten in den Vermögenshaushalt; nicht realisierbare Vermögen – etwa nicht veräußerliche Kirchengebäude oder Friedhöfe – werden mit einem „Herstellungswert“ verbucht, dem angenommene Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde liegen. Andere kirchliche Vermögenswerte, die den Gesetzen von Handel und Wandel gottlob nicht ausgesetzt sind, werden buchmäßig mit einem einzigen Euro bewertet – Altarkunst etwa oder alte, wunderbare Traditionsorgeln. Und natürlich die dicke, wohltönende Glocke, die im Kirchturm schwingt.