Informationskampagne über elektronische Patientenakte startet

Mit einer Kampagne will das Bundesgesundheitsministerium über die elektronische Patientenakte informieren, die ab Januar Standard im Gesundheitswesen werden soll. Doch es gibt auch Widerspruchsrechte.

Ab Januar erhält jeder Bürger, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer er widerspricht ausdrücklich. Heute starten das Bundesgesundheitsministerium und Vertreter des Gesundheitswesens deshalb eine Informationskampagne zur “ePA für alle”.

Schon seit Januar 2021 konnte jeder Versicherte eine elektronische Patientenakte bei seiner Krankenversicherung beantragen. Ab Mitte Januar 2025 werden Versicherte in ausgewählten Modellregionen ihre elektronische Patientenakte automatisch erhalten. Mitte Februar soll die ePA dann im ganzen Bundesgebiet verfügbar sein.

Künftig sollen Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen die Akte mit medizinischen Daten der Patienten befüllen können. Ziel der ePA ist es, wichtige Informationen zur Gesundheit des Patienten digital zu speichern, damit sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten verschaffen können. Auch sollen durch die Patientenakte Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen vermieden werden. Dass Krankenberichte oder Röntgenbilder von Kliniken zu Arztpraxen gefaxt oder per Post geschickt werden müssen, soll der Vergangenheit angehören.

Die Patientinnen und Patienten selber haben Zugriff auf die Akte und sollen selbst entscheiden können, welcher Arzt Einblick in welche Informationen haben soll. Sie sollen der Einrichtung der Patientenakte für sie ausdrücklich widersprechen können.