GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Bayern ist das erste Bundesland, in dem das evangelische „besondere Kirchgeld“ abgeschafft wird. Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche stimmte bei ihrer Herbsttagung in Garmisch-Partenkirchen für den Verzicht auf die umstrittene Form der Kirchensteuer. Die bayerische Landeskirche verzichtet damit auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro. Die Steuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
„Besonderes Kirchgeld“ müssen in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt sind, dieser aber kein Mitglied einer Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Jährlich sind landesweit rund 30 000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Das Kirchgeld hatte „für Spannungen gesorgt“, erläuterte Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner. Bei vielen Kirchenmitgliedern habe es zu erheblichen Belastungen im Verhältnis zur Kirche geführt. Das „besondere Kirchgeld“ wurde bislang von allen evangelischen Landeskirchen in Deutschland – und damit auch in allen Bundesländern – verlangt, Bayern bildet nun eine Ausnahme. epd
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