Im Rechtsstreit mit „Bild“ zeichnet sich neuer Erfolg Woelkis ab

Für den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki zeichnet sich im Rechtsstreit mit der „Bild“-Zeitung ein neuer Erfolg ab. Bei einer Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Köln wurde deutlich, dass der 15. Zivilsenat der Berufung der „Bild“ gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln keine Aussicht auf Erfolg einräumt. Ein Verkündigungstermin wurde auf den 25. April angesetzt.

Nach dem im April 2023 ergangenen Urteil des Landgerichts darf die „Bild“ nicht mehr verbreiten, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe. Laut Gericht ist es der „Bild“-Zeitung nicht gelungen, die ehrenrührige Äußerung in zwei Online-Berichten vom März 2021 zu beweisen, dass der Erzbischof zum Zeitpunkt der Beförderung im Jahr 2017 eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes belastendes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe. Der Geistliche hatte unter anderem im Jahr 2001 sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten.