Eine Maßnahme gegen Missbrauch: Mit breiter Mehrheit hat der NRW-Landtag die Stelle einer oder eines Kinderschutzbeauftragten beschlossen. Eine Partei macht nicht mit.
Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und andere Formen der Gewalt richtet Nordrhein-Westfalen die Stelle einer oder eines Kinderschutzbeauftragten ein. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag am Mittwoch. Neben den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen stimmten auch SPD und FDP zu. Die AfD votierte dagegen. Ein zusätzlicher Antrag der Sozialdemokraten mit weiter reichenden Kompetenzen für die beauftragte Person wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Der oder die Beauftragte soll laut Gesetz zum Thema Kinderschutz aufklären und dabei alle Formen von physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in den Blick nehmen. Zu den weiteren Aufgaben gehört es, der Prävention Impulse zu geben sowie Betroffenen durch Beteiligungsformate Gehör zu verschaffen. Auch soll der oder die Beauftragte mit der Kinderschutzkommission des Landtags zusammenarbeiten. Deren Aufgabe ist es, gesetzliche Lücken im Kinderschutz auszumachen.
Nach dem Gesetz soll die Landesregierung im Benehmen mit dem Familienausschuss des Landtags eine Person für die Dauer von fünf Jahren bestellen. Sie ist beim Familienministerium angesiedelt, aber fachlich weisungsungebunden. Veranschlagt werden Kosten von rund einer Million Euro pro Jahr zur Finanzierung der Stelle sowie einer Geschäftsstelle. Jeweils zu Beginn und zur Mitte einer Legislaturperiode soll der oder die Beauftragte dem Landtag und der Landesregierung einen Bericht zur Lage des Kinderschutzes in NRW übergeben. Familienministerin Josefine Paul (Grüne) sprach von einem “Meilenstein” und “Gewinn für die Stärkung der Kinderrechte”.
Trotz ihrer Zustimmung kritisierte die SPD die neuen gesetzlichen Vorgaben. In einem zusätzlichen und von den anderen Fraktionen abgelehnten Entschließungsantrag forderte sie, dass die beauftragte Person Auskunftsrechte gegenüber allen mit dem Kinderschutzbefassten Institutionen erhalten, besonders gegenüber den 186 Jugendämtern in NRW. Verlangt wurde auch, dass die beauftragte Person noch in der aktuellen Legislaturperiode einen Bericht zur Lage des Kinderschutzes vorlegt. Zudem kritisierte der SPD-Familienexperte Dennis Maelzer, dass der oder die Beauftragte nicht vom Landesparlament gewählt wird.
Die AfD kritisierte das Gesetz als “Symbolpolitik in Reinform”. Zwar müsse der Staat seiner Schutzverantwortung gegenüber Kindern besser gerecht werden, sagte der familienpolitische Sprecher, Zacharias Schalley. Dazu bedürfe es aber mehr personeller und technischer Ausstattung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt und nicht der Einführung eines “Versorgungsposten für verdiente Parteifreunde”.