Verlockender Gedanke: Den Urlaub einfach verlängern, indem man am Ferienort mobil arbeitet. Bei der sogenannten Workation sollte allerdings einiges beachtet werden, empfehlen Experten.
Wer vorübergehend sein Home-Office ins Ausland verlegen will, sollte laut Experten die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. “Arbeiten Sie ungefragt im Ausland, riskieren Sie eine Abmahnung oder Kündigung”, teilte der Lohnsteuerhilfe-Verein Bayern am Dienstag in Regenstauf mit. Ein gesetzlicher Anspruch auf die sogenannte Workation bestehe zudem nicht. Das Wort setzt sich aus dem englischen Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) zusammen.
Arbeitsrechtlich ist Workation demnach eine Form des mobilen Arbeitens. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland bleibe das deutsche Arbeitsrecht daher weiter gültig. Je nach Aufenthaltsort seien aber Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag nötig. “Neben der Erreichbarkeit sind die technische Ausstattung, zusätzliche Kosten und datenschutzrechtliche Aspekte zu klären”, so der Verein.
Für die Abführung der Steuer sei meist die 183-Tage-Regel für Arbeitnehmer relevant. “Unterschreitet die Dauer der Auslandstätigkeit ein halbes Jahr, bleiben Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn Ihr Wohnsitz und Ihr Arbeitgeber in Deutschland liegen”, hieß es.
Auch müsse der Antrag auf Verbleib im Sozialversicherungssystem vor der Reise durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers gestellt werden. Somit werde sichergestellt, dass dieser während der Workation-Zeit weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem bleibt.
“Dies ist aber nur möglich, wenn weniger als die Hälfte der jährlichen Arbeitszeit im Ausland getätigt wird und das Land Teil des multilateralen Sozialversicherungsabkommens ist”, erinnerte der Verein. Dazu zählen neben den Ländern der EU unter anderen auch die Schweiz, Norwegen, Island, Australien und die USA.
Trotz des Verbleibs im deutschen Sozialversicherungssystem sollten Arbeitnehmer vor ihrer Workation ihren Versicherungsschutz checken, so die Experten. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für einen längeren Auslandsaufenthalt sei “dringend anzuraten”.