Hochwasser-Betroffene können sich von Rundfunkbeitrag befreien lassen

Von Hochwasser betroffene Personen können sich unbürokratisch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Seien beispielsweise eine Wohnung, Büroräume oder ein Kraftfahrzeug vorübergehend nicht nutzbar, könne man über ein Online-Formular sein Beitragskonto befristet abmelden, wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Donnerstag mitteilten. Alle Beitragszahler aus Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, müssten bei der Befreiung keine Nachweise einreichen, hieß es.

Diese befristete Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sei bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni möglich – also bis einschließlich November dieses Jahres. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge würden erstattet oder auch verrechnet. Auch außerhalb der Regionen, in denen der Katastrophenfall wegen der Flut ausgerufen wurde, sei eine Beitragsbefreiung möglich. Dazu müsse dann aber ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Das soll aber ebenfalls möglichst unbürokratisch ablaufen, etwa mit einer Bestätigung der Ortsgemeinde.

Sollten Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge dauerhaft von der Flut zerstört worden sein, ist auch eine dauerhafte Abmeldung möglich – die Regeln seien die gleichen wie bei einer befristeten Abmeldung, hieß es. (00/1970/27.06.2024)