Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat am Mittwoch im Plenum seinen Schlussbericht zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vorgelegt. In dem von dem Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (SPD) vorgestellten Bericht werden etwa eine „mangelnde Lagekommunikation“ und die „unzureichende Warnung der Bevölkerung“ kritisiert. Einige Entscheidungen der damaligen schwarz-gelben Landesregierung werden ebenfalls bemängelt. Eindeutige Beweise für ein fehlerhaftes Krisenmanagement der Regierung lägen allerdings nicht vor, hieß es. Zudem listet der Bericht Handlungsempfehlungen auf, die teils bereits umgesetzt wurden.
Der Ausschussvorsitzende Wolf betonte: „Noch heute sind die Auswirkungen des Hochwassers in den betroffenen Gebieten zu spüren.“ Er erinnerte im Landtag auch an die 49 Menschen, die bei der Katastrophe in NRW gestorben waren, als Starkregenfälle am 14. und 15. Juli 2021 zu massiven Pegelanstiegen, Überflutungen und reißenden Strömungen, auch im benachbarten Rheinland-Pfalz, geführt hatten.
Obwohl Warnungen vor extremen Niederschlägen durch das Tief „Bernd“ vorgelegen hätten, sei die drohende Gefahr unterschätzt worden, heißt es in dem Bericht. Das NRW-Innenministerium habe keine landesweite Unwetterwarnung herausgegeben, „obwohl dies rechtlich möglich war“. Die Landesregierung habe erst „deutlich verspätet“ auf die Krise reagiert. „Noch am 14. Juli 2021 hätten die Menschen in der Eifel gewarnt werden können“, hieß es. Doch die Koordinierungsgruppe habe erst am Folgetag die Arbeit aufgenommen, als die Niederschläge bereits abgeklungen und viele Menschen in der Nacht zuvor gestorben waren. Die Landesregierung sei „nicht in Gänze ausreichend auf das Extremereignis vorbereitet“ gewesen.
Der Verzicht auf die Einrichtung eines Krisenstabs wird in dem Bericht ebenfalls kritisiert. NRW hatte lediglich eine Koordinierungsgruppe gebildet, was etwa von der Feuerwehr kritisiert wurde. Für künftige Großlagen empfiehlt der Untersuchungsausschuss die gesetzliche Festlegung eines obligatorischen Krisenstabs mit klaren Zuständigkeiten. Dessen Einsatz solle an definierte Warnstufen gekoppelt werden.
In dem Abschlussbericht wird zudem vorgeschlagen, Hochwassergefahrenkarten ständig zu aktualisieren und dabei Extremwetterereignisse einzubeziehen. Zudem solle ein landesweites digitales Lagebild in Echtzeit für den Brand- und Katastrophenschutz eingerichtet werden, in das kommunale Daten und Gefahrenanalysen einfließen. Das Pegelmessnetz solle ausgeweitet und meteorologische Prognoseinstrumente durch eine engere Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst verbessert werden. Auch der Aufbau einer landesweiten nicht-polizeilichen Koordinierungsstelle für Großschadenslagen und der – teils bereits umgesetzte – Ausbau eines funktionierenden Warnsystems werden vorgeschlagen.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ hatte Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige vernommen, um die Katastrophe aufzuarbeiten, Lehren daraus zu ziehen und den Bevölkerungsschutz zu verbessern. Der Umgang mit der Hochwasserkatastrophe hatte auch zu personellen Konsequenzen geführt. So musste etwa die damalige NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) ihren Posten räumen.
Die Starkregenfälle im Juli 2021 hatten in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu starken Überschwemmungen von Bächen und Flüssen geführt. Insgesamt starben mehr als 180 Menschen. Die Sachschäden gehen in die Milliarden.